Eine genetische Beratung muss vor der Untersuchung und nach Vorliegen des Ergebnisses angeboten werden. Ab sofort gilt, dass die genetische Beratung nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, durchgeführt werden darf.
Gerne stehen wir Ihren Patientinnen und Patienten für die genetische Beratung zur Verfügung, und können dann alle für die prädiktive Testung erforderlichen Schritte veranlassen.
Alle benötigten Dokumente stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.