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Aufklärungs- und Dokumentationspflichten

Pränatale genetische Untersuchung

Ich möchte eine pränatale genetische Untersuchung (AC, CVS, Doubletest etc.) veranlassen

  • Eine genetische Beratung muss vor der Untersuchung und nach Vorliegen des Ergebnisses angeboten werden. Sie können hierfür unser Informationsblatt für Patienten zur genetischen Beratung aushändigen. Die Dokumentation des Angebots sowie ggf. des Verzichts der/des Patientin/Patienten ist obligat und kann dann auf unserem Dokumentationsformular erfolgen (unter Abschnitt 1, „Angebot der genetischen Beratung“).
  • Der Patient bestätigt vor der Untersuchung die erfolgte genetische Beratung und erklärt, wer die Ergebnisse der genetischen Untersuchung erhalten darf, ebenfalls auf dem Dokumentationsformular (unter Abschnitt 2, „Bestätigung über erfolgte Aufklärung bzw. genetische Beratung“).
  • Ihre Dokumentation der genetischen Beratung vor der Untersuchung kann auf dem Dokumentationsformular erfolgen (unter Abschnitt 3, „Dokumentation durch den gemäß GenDG aufklärenden / beratenden Facharzt“, linke Spalte).
  • Die Einwilligung des Patienten zur Untersuchung (angemessene Bedenkzeit einräumen) und die Angabe der Personen, die das Ergebnis direkt vom Labor nachrichtlich erhalten dürfen, erfolgen auf dem Untersuchungsauftrag (blau unterlegt).
  • Beauftragung der Untersuchung bei unserem Labor (Formular Untersuchungsauftrag).
  • Der Patient wird nach Vorliegen des Ergebnisses erneut genetisch beraten, was  er wiederum auf dem Dokumentationsbogen mit seiner erneuten Unterschrift bestätigt (unter Abschnitt 2, „Bestätigung über erfolgte Aufklärung bzw. genetische Beratung“).
  • Ihre Dokumentation der genetischen Beratung nach der Untersuchung (sofern durch Sie selber vorgenommen) kann wiederum auf dem Dokumentationsformular erfolgen (unter Abschnitt 3, „Dokumentation durch den gemäß GenDG aufklärenden / beratenden Facharzt“, rechte Spalte).

Alle benötigten Dokumente stehen Ihnen auch im Downloadbereich zur Verfügung.