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Wer sollte eine humangenetische Beratung in Anspruch nehmen?

An die genetische Beratungsstelle können sich Familien oder Einzelpersonen wenden, die in Sorge sind, ob sie selbst oder ihre Kinder erblich bedingte Erkrankungen bekommen können oder diese bereits bestehen.
Dabei werden auch Wahlmöglichkeiten und Entscheidungshilfen im Zusammenhang mit der Familienplanung und eventuell mögliche genetische Untersuchungen und deren Konsequenzen angesprochen.

Eine genetische Beratung empfehlen wir insbesondere bei folgenden Fragestellungen:

  • Sind Familienmitglieder von einer genetischen Erkrankung betroffen oder wird dies vermutet?
  • Besteht bei Kindern eine geistige Entwicklungsverzögerung, der Verdacht auf ein Syndrom oder auf eine erblich bedingteErkrankung?
  • Besteht der Verdacht auf erbliche Krebserkrankungen, z.B. familiärer Brust-, Dickdarm- oder Gebärmutterkrebs?
  • Familienplanung, z.B. wenn Partner miteinander verwandt sind.
  • Fertilitätsstörung/geplante künstliche Befruchtung.
  • Vorliegen von zwei oder mehreren Fehlgeburten.
  • Strahlenbelastung in der Schwangerschaft oder Einnahme fruchtschädigender Medikamente unmittelbar vor der Schwangerschaft. vor der Schwangerschaft