Etwa jedem zehnten bösartigen Tumor liegt eine erbliche Veranlagung zugrunde.
Zumeist wird eine solche Anlage von einem Elternteil an die Kinder weitergegeben
und zwar mit einer Wahrscheinlichkeit von 50%.
An eine erbliche Krebserkrankung sollte man insbesondere denken, wenn:
- mehrere Familienmitglieder an Krebs erkrankten,
- der bösartige Tumor in frühem Lebensalter (vor 40./50. Lebensjahr) auftrat,
- eine Person an mehreren unabhängig entstandenen Tumoren erkrankte,
- oder besondere Merkmale vorliegen, also z.B. der Tumor eine ungewöhnliche Lokalisation hat (Dickdarmkrebs im aufsteigenden Abschnitt) oder beim Geschlecht der betroffenen Personen selten ist (Brustkrebs bei einem Mann).