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Erbliche Krebserkrankungen

Etwa jedem zehnten bösartigen Tumor liegt eine erbliche Veranlagung zugrunde.
Zumeist wird eine solche Anlage von einem Elternteil an die Kinder weitergegeben
und zwar mit einer Wahrscheinlichkeit von 50%.

An eine erbliche Krebserkrankung sollte man insbesondere denken, wenn:

  • mehrere Familienmitglieder an Krebs erkrankten,
  • der bösartige Tumor in frühem Lebensalter (vor 40./50. Lebensjahr) auftrat,
  • eine Person an mehreren unabhängig entstandenen Tumoren erkrankte,
  • oder besondere Merkmale vorliegen, also z.B. der Tumor eine ungewöhnliche Lokalisation hat (Dickdarmkrebs im aufsteigenden Abschnitt) oder beim Geschlecht der betroffenen Personen selten ist (Brustkrebs bei einem Mann).

Hinweise

  • Die genetische Beratung und Diagnostik sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Ratsuchende benötigen nur einen Überweisungsschein (Muster 6) oder eine gültige Versichertenkarte
  • Termine können unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden:

    SYNLAB MVZ Humangenetik Mannheim GmbH
    Tel. +49 621 42286-0

    SYNLAB Praxis für Humangenetik Karlsruhe
    Zweigpraxis des SYNLAB MVZ Humangenetik Mannheim GmbH
    Tel. +49 721 8933450

     
  • Humangenetische Leistungen sind nicht budgetrelevant!