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Abstammungsgutachten

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

leider können wir Ihnen aktuell und auf unbestimmte Zeit keine Abstammungsgutachten oder  Vaterschaftstests anbieten!

Kompetente Abstammungsbegutachtung durch modernste DNA-Analytik und jahrelange Erfahrung

Durch die Anwendung moderner DNA-Techniken können heute Abstammungsuntersuchungen zur Klärung von Unterhaltsansprüchen, Verwandtschaftsverhältnissen, Erbschaftsfragen, Ausschluss von Verwechslungen etc. durchgeführt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich die Aussagesicherheit deutlich verbessert und die Probenentnahme erheblich vereinfacht.

Neuregelungen für genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung entsprechend Gendiagnostikgesetz (GenDG):
Ab dem 01.02.2010 müssen für  Analysen zur Klärung der Abstammung die schriftlichen Einverständniserklärungen aller beteiligten Personen (gesetzlichen Vertreter) vorliegen. Die Beauftragung und Durchführung von „heimlichen“ Untersuchungen ist somit ab dem 01. Februar 2010 nicht mehr möglich!  

Um die Seriösität unseres Labors zu unterstreichen (gerade wenn es um persönliche und intime Themen wie DNA-Abstammungsuntersuchungen geht), möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Zentrum für Humangenetik Mannheim geben:

  • Seit 1987 haben wir unseren Sitz in Mannheim ständig erweitert und modernisiert. Als erfahrenes, innovatives Labor stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit gerne zu Verfügung. Wir sind kein ausschließlich im Internet präsentes Labor. Kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung!
  • Wir führen die DNA-Diagnostik selbst durch und leiten die Proben nicht an ein anderes Institut weiter. Somit ist ein hohes Maß an Probensicherheit (Ausschluss von Verwechslungen) gegeben.
  • Unser Labor verfügt über eine langjährige Erfahrung in der DNA-Diagnostik und nimmt mit Erfolg an den molekularbiologischen Qualitätskontrollen des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker (BVDH) und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (GEDNAP) teil.
  • Um Probenverwechslungen zu vermeiden, werden unsere Analysen einzeln bearbeitet. Bei der ersten Probenentnahme werden zwei Mundschleimhautabstriche entnommen, so dass ggf. bei einem nicht auswertbaren Testergenis eine kostenlose Analysewiederholung möglich ist.
  • Persönliche Daten und DNA-Profile unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, werden laut gesetzlichen Bestimmungen 30 Jahre aufbewahrt und nicht an Dritte weitergereicht.