Durch die Anwendung moderner DNA-Techniken können heute Abstammungsuntersuchungen zur Klärung von Unterhaltsansprüchen, Verwandtschaftsverhältnissen, Erbschaftsfragen, Ausschluss von Verwechslungen etc. durchgeführt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich die Aussagesicherheit deutlich verbessert und die Probenentnahme erheblich vereinfacht.
Neuregelungen für genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung entsprechend Gendiagnostikgesetz (GenDG):
Ab dem 01.02.2010 müssen für Analysen zur Klärung der Abstammung die schriftlichen Einverständniserklärungen aller beteiligten Personen (gesetzlichen Vertreter) vorliegen. Die Beauftragung und Durchführung von „heimlichen“ Untersuchungen ist somit ab dem 01. Februar 2010 nicht mehr möglich!
Um die Seriösität unseres Labors zu unterstreichen (gerade wenn es um persönliche und intime Themen wie DNA-Abstammungsuntersuchungen geht), möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Zentrum für Humangenetik Mannheim geben: