Der Bereich Humangenetik im Kapitel 11 des EBM wurde grundlegend überarbeitet. Durch die Überarbeitung wurden die genetischen Leistungen im EBM an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Zukünftig werden humangenetischen Leistungen im EBM in konstitutionelle genetische Untersuchungen (Kapitel 11) und in tumorgenetische Untersuchungen (Kapitel 19) gegliedert. Alle Änderungen treten zum
1. Juli 2016 in Kraft.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nun bei den meisten Indikationen der Einsatz von NGS-Panels (siehe Multigen-Diagnostik) mit Inkrafttreten des überarbeiteten EBM ermöglicht. Die Anforderungen erfolgen wie bisher über einen Überweisungsschein Muster 10, wobei die Indikation klar angegeben sein muss.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Humangenetische Leistungen belasten nicht das Laborbudget,
d. h. Ausnahmeziffer 32010 muss nicht mehr angegeben werden.
- Einschränkung der DNA-Sequenzanalyse auf die Sanger-Sequenziermethode entfällt.
- Gen-Panel-Analysen sind in begrenztem Umfang möglich (bis 25 Kilobasen).
- Mutationssuchen in mehr als 25 Kilobasen unterliegen aktuell noch einer Genehmigungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung. Sollten sich hierzu Änderungen ergeben, werden wir wieder aktuell darüber informieren.
- Diagnostik in Kapitel 11.4.2 ist abschließend, d. h. unter ein und derselben Verdachtsdiagnose bzw. Indikation im Krankheitsfall (d. h. innerhalb von 1 Jahr) ist keine weitere Diagnostik möglich.
- Pränataldiagnostik: Pränatale Mutationssuche kann bei nachweislich medizinisch begründeter Fragestellung mit den GOP 11513 oder 11514 bis zur Anpassung der genetischen Diagnostik für die Mutterschaftsvorsorge berechnet werden.
- Humangenetische Leistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, Empfängnisregelung und Reproduktionsmedizin sollen bereits zum 1. November 2016 angepasst werden.
- Pharmakogenetik: Diagnostik zur Abklärung unerwünschter Arzneimittelwirkungen muss vom Patienten selbst getragen werden (IGeL), unterliegt aber dem Gendiagnostikgesetz (Arztvorbehalt, Aufklärungs- und Einwilligungspflicht).
- Postnatale Array-CGH (Array-Comparative-Genomic-Hybridization): Untersuchung auf Mikrodeletionen und -duplikationen kann mit der GOP 11508 nur berechnet werden, wenn die klinische Fragestellung aufgrund der Analyseergebnisse der GOP 11502 (postnatale Chromosomenanalyse) nicht vollständig beantwortet werden konnte.
Die Online-Version des neuen EBM finden Sie hier