Die am 1. April 2012 in Kraft getretene QS-Vereinbarung Molekulargenetik gem. § 135 Abs. 2 SGB V sieht in
§ 1 Abs. 2 vor, für einzelne indikationsbezogene molekulargenetische Untersuchungen zusätzliche Kriterien an die Indikationsstellung in einem gesonderten Anhang aufzuführen. In diesem Zusammenhang konnten sich die Partner des Bundesmantelvertrages auf Indikationskriterien für die Krankheitsbilder „Hereditäres non-polypöses kolorektales Karzinom (HNPCC)“ und „Hereditäres Mamma- und Ovarialkarzinom“ einigen. Inhaltlich orientieren sich die Indikationskriterien eng an den bestehenden S3-Leitlinien (S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom und Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms).
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(Literaturnachweis: Deutsches Ärzteblatt / Jg. 112 / Heft 26 / 26. Juni 2015)