Geänderte Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung
Geänderte Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung
Zum 1. April 2017 ist die geänderte Fassung in Kraft getreten, nachdem die humangenetischen Leistungen im EBM neu strukturiert wurden. Einige Gebührenordnungspositionen sind aus dem Regelungskreis der QSV herausgefallen.