Seit dem 01.01.2020 wird der Nachweis oder Ausschluss einer Mutation in der Keimbahn in den Brustkrebsgenen BRCA1 und BRCA2 vor einer Verordnung einer gezielten medikamentösen Therapie mit einem PARP-Inhibitor (Olaparib - Handelsname Lynparza) von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet (Gebührenordnungsposition 11601), auch wenn die Indikationskriterien des hereditären Mamma- und Ovarialkarzinoms nach der GOP 11440 gemäß der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Molekulargenetik nicht erfüllt sind. Somit muss für diese Patientinnen kein Antrag mehr zur Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden.
Der Wirkstoff Olaparib ist derzeit für folgende Patientengruppen zugelassen:
- Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes HER2- negatives Mammakarzinom
- Platin-sensitives fortgeschrittenes, progressives oder rezidiviertes high-grade epitheliales Ovarial-, Eileiter- oder primäres Peritonealkarzinoms
Eine Anlageträgerschaft für eine ursächliche Keimbahnvariante in den Genen BRCA1 oder BRCA2 kann nun bei diesen Patientinnen untersucht werden. Somit kann geprüft werden, ob eine Therapie mit Olaparib angemessen ist (https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/ lynparza).
Sie möchten eine Diagnostik veranlassen:
- Die Erfüllung der Indikationskriterien des familiären Mamma- und Ovarialkarzinomsyndroms muss bei der Patientin überprüft werden, da eine Erweiterung der Diagnostik zur Abklärung eines familiären Mamma-/Ovarialkarzinoms (CHEK2, PALB2 und RAD51C) nach Abschluss der BRCA1/2-Diagnostik zur Therapieplanung im selben Krankheitsfall nicht möglich ist.
- Voraussetzung für die Therapie des fortgeschrittenen Mammakarzinoms und/oder primären Ovarialkarzinoms mit dem Wirkstoff Olaparib, ist das Vorliegen einer pathogenen/wahrscheinlich pathogenen Keimbahnvariante in den Genen BRCA1 oder BRCA2.
- Vor einer solchen Untersuchung ist die Ratsuchende vom betreuenden Arzt über die Tragweite einer Keimbahndiagnostik (u.U. Konsequenzen für Familienmitglieder) aufzuklären und ihr schriftliches Einverständnis in die Untersuchung einzuholen. Eine genetische Beratung kann angeboten werden.
- Aktuell ist die Leistung bei Patienten und Patientinnen mit Pankreaskarzinom nicht berechnungsfähig, obwohl der Wirkstoff Olaparib in den USA bereits auch für diese Patientengruppe mit BRCA1/2-Keimbahnvariante zugelassen ist. Bei Pankreas- oder Prostatakarzinom kann die Analyse bis auf Weiteres am Tumormaterial erfolgen. Bei Nachweis einer BRCA1/2-Variante am Tumormaterial, bieten wir im Anschluss eine Diagnostik im Blut gezielt zum Nachweis bzw. Ausschluss an.
- Privat versicherte Patientinnen sollten die Kostenübernahme im Vorfeld mit dem Versicherer klären.