Die speziellen Anforderungen für die Durchführung und Veranlassung genetischer Untersuchungen sind im Gendiagnostikgesetz festgelegt und werden durch die Gendiagnostik-Kommission in Richtlinien ausgestaltet.
Grundsätzlich darf nach dem Gendiagnostikgesetz jeder Vertragsarzt unter Beachtung der Fachgebietsgrenzen diagnostische humangenetische Untersuchungen durchführen und die hierfür notwendigen genetischen Analysen veranlassen. Dies gilt auch für ermächtigte und angestellte Ärzte sowie genehmigte Assistenten. Einschränkungen gelten bei prädiktiven genetischen Tests.
DREI ARTEN VON HUMANGENETISCHEN UNTERSUCHUNGEN
1. Diagnostische humangenetische Untersuchungen
2. Prädiktive humangenetische Untersuchungen
3. Vorgeburtliche humangenetische Untersuchungen
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Stand: Juni 2024