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Genetische Laboruntersuchungen - Hinweise für veranlassende Ärztinnen und Ärzte

Humangenetische Untersuchungen: Anforderungen nach dem Gendiagnostikgesetz

Die speziellen Anforderungen für die Durchführung und Veranlassung genetischer  Untersuchungen sind im Gendiagnostikgesetz festgelegt und werden durch die Gendiagnostik-Kommission in Richtlinien ausgestaltet.

Grundsätzlich darf nach dem Gendiagnostikgesetz jeder Vertragsarzt unter Beachtung der Fachgebietsgrenzen diagnostische humangenetische Untersuchungen durchführen und die hierfür notwendigen genetischen Analysen veranlassen. Dies gilt auch für ermächtigte und angestellte Ärzte sowie genehmigte Assistenten. Einschränkungen gelten bei prädiktiven genetischen Tests.
 

DREI ARTEN VON HUMANGENETISCHEN UNTERSUCHUNGEN

1. Diagnostische humangenetische Untersuchungen

2. Prädiktive humangenetische Untersuchungen

3. Vorgeburtliche humangenetische Untersuchungen

 

Hier finden Sie das vollständige PraxisInfoSpezial der KBV.

 

 


Stand: Juni 2024