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Vaterschaftsdiagnostik (Vaterschaftstest)

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

leider können wir Ihnen aktuell und auf unbestimmte Zeit keine Abstammungsgutachten oder Vaterschaftstests anbieten!

Neuregelungen für den Vaterschaftstest entsprechend Gendiagnostikgesetz (GenDG):

Ab dem 01.02.2010 müssen für einen Vaterschaftstest (bzw. für eine Abstammungsanalyse) die schriftlichen Einverständniserklärungen aller beteiligten Personen, also Vater, Mutter und Kind bzw. dessen gesetzlichen Vertretern (meist die Zustimmung beider sorgeberechtigen Eltern) vorliegen. Die Beauftragung und Durchführung von „heimlichen“ Untersuchungen ist somit ab dem 01. Februar 2010 nicht mehr möglich!

Die DNA-Analyse stellt die schnellste und sicherste Methode der Vaterschaftsbegutachtung dar. Hierbei werden verschiedene genetische Merkmale der zur Verfügung stehenden Personen wie Mutter, Kind und Vater (Normalkonstellation) oder Kind und Vater (Mutter fehlt) ermittelt und verglichen. Diese Merkmale bilden einen "genetischen Fingerabdruck", der für jede Person einzigartig und unverwechselbar ist. Informationen über Krankheiten oder ähnliches werden hierbei nicht erhalten. Da das Kind von jedem Elternteil eine DNA-Kopie geerbt hat, müssen in der kindlichen DNA je ein Merkmal der Mutter und ein Merkmal des Vaters nachweisbar sein. Stimmen die väterlichen Allele des Kindes mit dem des Eventualvaters überein, ist die Vaterschaft zu diesem Kind praktisch erwiesen.

Die biostatistische Bewertung gibt, in Abhängigkeit der Frequenz der vorliegenden Allele, die Vaterschaftswahrscheinlichkeit an. Diese beträgt bei den verwendeten Systemen >99,9%. Ein Ausschluss von der Vaterschaft ergibt sich, wenn mindestens vier väterliche Merkmale bei dem Kind vorliegen, die nicht bei dem Eventualvater nachgewiesen werden können. Ein Vaterschaftsausschluss ist 100%ig. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch unter +49-(0)621-42286-0 an uns wenden. Alle uns mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Sicherheit

Die Vaterschaftsdiagnostik mittels DNA-Diagnostik bietet eine extrem hohe Aussagesicherheit. Der Ausschluss einer Vaterschaft wird über ein DNA-Gutachten zu 100 % erreicht. Ist zwischen kindlichen und väterlichen Merkmalen in allen untersuchten Testsystemen eine Übereinstimmung festzustellen, wird aufgrund statistischer Berechnungen in der Regel ein Vaterschaftsnachweis mit der Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,9 % (meist höher) erreicht.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch unter +49-(0)621-42286-0 an uns wenden. Alle uns mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Methode

Aus diesen Geweben wird das genetische Material, die DNA, extrahiert und analysiert. Anschließend werden mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) die sog. "Short Tandem Repeats" (STRs) vervielfältigt. Die STRs bestehen aus kurzen, individuenspezifischen Sequenzwiederholungen, die sich auf den Chromosomen befinden. Die Gesamtheit der untersuchten STRs einer Person stellt sozusagen einen "genetischen Fingerabdruck" dar, der für die untersuchte Person einzigartig ist. Routinemäßig werden mindestens 15 unterschiedliche STR-Systeme untersucht.

Gutachten

Unser Privatgutachten bietet im Vergleich zum gerichtlich angeordneten Gutachten die gleiche Sicherheit zu einem weitaus günstigeren Preis.  Sie können das Gutachten für amtliche Zwecke (Jugendamt, Nachlassregelung, Familienzusammenführung u. a.) verwenden. Eine Probenentnahme muss grundsätzlich mit einer Identitätssicherung (Identitätsbestätigung) durchgeführt werden!   

Probenentnahme in unserer Facharztpraxis

Eine Probenentnahme und Identitätssicherung kann in unserer Facharztpraxis erfolgen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns zur protokollierten Materialentnahme.  Für die Feststellung ihrer Personalien (Identitätssicherung) wird ein Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Nach Materialentnahme und protokollierter Niederschrift führen wir die Untersuchung durch und senden Ihnen das Ergebnis des Tests zu. Bei einer außergerichtlichen Klärung durch ein privates Gutachten müssen alle zu untersuchenden Personen bzw. Sorgeberechtigte (Vater oder Mutter) mit der Untersuchung einverstanden sein. Diese Form des Gutachtens ist wesentlich kostengünstiger als ein gerichtliches Gutachten und die damit verbundenen Verfahrenskosten.

Probenentnahme durch einen Arzt, Anwalt oder eine Behörde

Sollte die Probennentnahme ausnahmesweise nicht bei uns, sondern bei einem anderen Arzt oder einer Behörde durchgeführt werden, versenden wir das Entnahmebesteck für Speichelproben mitsamt  Anleitung und Vertrag an die entnehmende Stelle. Für die Feststellung ihrer Personalien wird ein Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Die Materialentnahme mit Identitätssicherung lassen Sie bei einer der o. g. Stellen durchführen. Die Zusendung der Proben an uns muss abschließend im beigefügten Rücksendebeutel durch die entnehmende Stelle erfolgen. Das Ergebnis des Tests senden wir Ihnen zu.

Untersuchungsmaterial

Je 2 Mundschleimhautabstriche oder je 1 ml EDTA-Blut

Als Material kommt ein Wangenabstrich (Mundschleimhaut) oder Blut in Frage. Die Abnahme des Mundschleimhautabstrichs ist völlig schmerzfrei und kann deshalb problemlos auch bei Säuglingen durchgeführt werden. Da für diesen Test nur sehr wenig DNA benötigt wird, ist eine aussagekräftige Begutachtung nahezu immer möglich.

Wir möchten hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir als seriöses Labor keine Einsendungen von Schnullern, Lutschern, Haaren oder ähnlichem zur Bearbeitung entgegen nehmen. Diese Materialien führen häufig zu fraglichen und schwierig auszuwertenden Analyseergebnissen.

Dauer

Die Dauer der Untersuchung beträgt ca. 1 - 2 Wochen.

Versand

Post oder Selbstabholer

Kosten

Die Kosten für eine Vaterschaftsbegutachtung (inkl. Gutachten) belaufen sich für bis zu drei Personen auf € 390,00 (inkl. gesetzl. MwSt.). Der Einschluß jeder weiteren Person in das Standardgutachten beträgt € 150,00 (inkl. gesetzl. MwSt.).


Bitte beachten Sie die zum Download bereitgestellten "AGB" und "Grundlagen und Vertragsbedingungen - Aufklärung gemäß GenDG - Vaterschaftsdiagnostik".


Im Gegensatz zu einem gerichtlich angeordneten Gutachten muss ein Privatgutachten nicht vor Gericht anerkannt werden. 

Gerichtliches Gutachten

Sollte für eine Vaterschaftsfeststellung eine der beteiligten Parteien nicht freiwillig zur Verfügung stehen, entscheidet der Rechtsweg. Das Gericht entscheidet dann gegebenenfalls, ob ein Gutachten erstellt wird. Auch das für diese Untersuchung beauftragte Labor wird vom Gericht bestimmt. Die Kosten für gerichtliche Gutachten sind sehr hoch, da neben den Gutachterkosten auch noch Anwalts- und Prozesskosten anfallen (teilweise über 5000.- Euro). Die Aussagekraft jedoch ist nicht höher als bei einem privaten Gutachten für amtliche Zwecke.